EN ISO 20346

Persönliche Schutzausrüstung. Schutzschuhe. Die Angabe auf dem Schuh garantiert:
• Die Einhaltung der in der harmonisierten Norm festgelegten Anforderungen an Kom-fort und Festigkeit;
• Das Vorhandensein einer Zehenschutzkappe, die vor Stößen mit 100 J (Joule)-Energie und Quetschgefahr mit einer maximalen Kraft von 10 kN (Kilonewton) schützt.